Sport- & Schwimmunterricht

  • Im Sportunterricht darf aus Gründen der Sicherheit nur sportgerechte Kleidung getragen werden.
    Schmuck (Ketten, Ohrringe, Uhren, Armbänder) ist abzulegen oder in wichtigen Fällen (Z.B. Zuwachsen/Entzündung des Ohrloches) sicher abzukleben.
    Lange Haare sollen zusammengebunden sein.

  • Hat das Kind die Sportsachen vergessen, geht es mit in den Sportunterricht.
    Hier bekommt es nach Bedarf eine adäquate Aufgabe vom Sportlehrer zugewiesen.

  • Ab dem 3. Schuljahr findet der Schwimmunterricht im Hallenbad in Großen-Buseck statt.
    Hat das Kind die Schwimmsachen vergessen, kann es nicht mit ins Schwimmbad fahren: Es bleibt in dieser Zeit in der Schule und nimmt am Unterricht einer anderen Klasse teil.

  • Soll das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Schwimm- bzw. Sportunterricht teilnehmen, muss eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden.
    In diesem Falle verbleibt das Kind während des Schwimmunterrichts ebenfalls in der Schule. Im Sportunterricht schaut das Kind in der Turnhalle der Klasse zu.