Schulunfälle

Alle Kinder der Schule sind über eine gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, d.h. Ihr Kind ist bei allen schulischen Veranstaltungen und auf dem direkten Schulweg versichert.

Die Haftung des Landes für Personal- und Sachschäden entfällt aber dann, wenn sich Schüler eigenmächtig aus der Klasse, von der Gruppe oder vom Schulhof entfernen.
Die Verantwortung tragen in diesen Fällen ausschließlich die Erziehungsberechtigten.

Sollte aufgrund eines Unfalls, der sich in der Schule, auf dem Schulweg oder bei einer Schulveranstaltung ereignet hat, eine ärztliche Behandlung Ihres Kindes notwendig geworden sein, müssen Sie diesen Unfall im Sekretariat der Schule melden (Unfallmeldung).

Den Unfallbogen können Sie sich auch über folgenden Link herunterladen: https://www.ukh.de/fileadmin/Medien/Medien/Formulare/3-046_Unfallanzeige_fuer_Kinderbetreuungseinrichtungen.pdf