Elternbeirat
Der Klassenelternbeirat und sein(e) Stellvertreter(in) werden in Klasse 1 und 3 innerhalb der ersten sechs Schulwochen auf einem Elternabend für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er lädt in der Regel einmal pro Halbjahr zu einem Elternabend ein und ist bei Problemen in der Klasse erster Ansprechpartner.
Schulelternbeirat
Die Elternvertreter aller Klassen bilden den Schulelternbeirat und wählen ebenfalls für die Dauer von 2 Jahren einen Vorsitzenden bzw. eine Vorsitzende und eine/n Stellvertreter/in.
Der Vorsitzende des Schulelternbeirats, sein Stellvertreter sowie ggf. bis zu drei weitere Mitglieder können an der Gesamtkonferenz beratend teilnehmen.
Der Schulelternbeirat wird vom Vorsitzenden mindestens einmal pro Halbjahr einberufen. Er muss einberufen werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder die Schulleitung dies verlangt.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das Gremium gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in dem Lehrer und Eltern zusammenwirken. Sie hat insgesamt 11 Mitglieder (5 Lehrer, 5 Eltern und die Schulleiterin).
Die Mitglieder der Schulkonferenz werden ebenfalls für die Dauer von 2 Jahren gewählt.