In Hessen besteht Lehrmittelfreiheit. Sie bezieht sich auf Schulbücher sowie Lern- und Übungsmaterialien.
- Der Leselehrgang und das Rechenbuch für die 1. Klasse werden den Kindern am Ende des Schuljahres übereignet. Die Eltern können die Fibeln am Ende des Schuljahres der Schule auch überlassen.
- Ab dem zweiten Schuljahr werden die Schulbücher nur noch ausgeliehen, sie bleiben im Besitz der Schule bzw. des Landes Hessen.
- Es versteht sich von selbst, dass wir die Kinder vom ersten Schultag an dazu anleiten, pfleglich mit sämtlichen Schul- und Lernmaterialien umzugehen. Wir bitten Sie uns in diesem Anliegen zu unterstützen. Bitte achten Sie mit uns darauf, dass die Kinder sorgfältig mit sämtlichen Büchern umgehen, damit noch viele Kinder gern in ihnen arbeiten!
- Arbeitshefte können nach Absprache zusätzlich angeschafft werden, die Kosten hierfür tragen die Eltern.
- In jedem Schuljahr werden 10 € für die Kopien eingesammelt, die die Schüler während des Schuljahres erhalten.
- Sollte ein Buch stark beschädigt, bemalt, beschriftet worden oder verloren gegangen sein, so muss es natürlich ersetzt werden. In diesem Fall sprechen Sie bitte mit dem/der Klassenlehrer/in.
Wir danken Ihnen sehr für Ihre Mithilfe!